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Der Personalausweis dient als Nachweis der Identität und ist auch für Reisen innerhalb der EU gültig. In Deutschland besteht eine Ausweispflicht ab 16 Jahren.
Den Vordruck für die Einverständniserklärung, falls ein Elternteil nicht anwesend ist, finden Sie hier.
Informationen zur gemiensamen Sorgeerklärung finden Sie hier.
Informationen zur Bescheinigung zur alleinige elterliche Sorge (Negativbescheinigung) finden Sie hier.
Wichtige Information: Geänderte Regelungen für Lichtbilder bei Ausweis- und Reisepassanträgen – seit dem 1. Mai 2025 in Kraft
Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue Regelungen für Lichtbilder bei Ausweis- und Reisepassanträgen. Seit diesem Datum werden keine ausgedruckten Fotos mehr akzeptiert. Zulässig sind nur noch digitale Fotos, die entweder von zertifizierten Fotografen erstellt oder über Fotoboxen der Bundesdruckerei aufgenommen werden.
Da die Bundesdruckerei die Fotobox aus verschiedenen Gründen bislang nicht liefern konnte, ist übergangsweise weiterhin die Mitnahme eines ausgedruckten Lichtbildes möglich – bis die Fotobox vollständig installiert und einsatzbereit ist.
Bitte beachten Sie, dass die Erstellung eines Lichtbildes direkt bei uns im Rathaus derzeit leider nicht mehr möglich ist. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger daher, rechtzeitig einen Termin bei einem zertifizierten Fotografen zu vereinbaren oder ein ausgedrucktes Foto mitzubringen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung.
Sobald die Fotobox zur Verfügung steht, informieren wir Sie umgehend.
Stand: 02. Juni 2025